Steir. Veranstaltungsgesetz: Erleichterungen für Kulturveranstaltungen

Im Jahr 2015 begann die IG Kultur Steiermark eine Gesprächsreihe mit VertreterInnen der Parteien im Landtag zur Verbesserung der Situation der steirischen Kulturinitiativen.
Ein wichtiger Punkt dabei war eine Novellierung des Veranstaltungsgesetzes, um Ausnahmeregelungen für Kulturinitiativen zu erreichen.
Nach einer Vielzahl von Lobbying-Gesprächen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen!

Im Jahr 2015 begann die IG Kultur Steiermark eine Gesprächsreihe mit VertreterInnen der Parteien im Landtag zur Verbesserung der Situation der steirischen Kulturinitiativen.
Ein wichtiger Punkt dabei war eine Novellierung des Veranstaltungsgesetzes, um Ausnahmeregelungen für Kulturinitiativen zu erreichen.
Nach einer Vielzahl von Lobbying-Gesprächen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen!

Kulturelle Bildungsveranstaltungen im Bereich der Literatur, der bildenden Kunst oder Medienkunst werden vom Anwendungsbereich des Veranstaltungsgesetzes ausgenommen.


Hier zur Stellungnahme der IG Kultur Steiermark.

Am Dienstagabend 18.10.2016 gab es dazu den Beschluss im Landtag!

Bisher gab es schon Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Veranstaltungsgesetzes im § 1 Abs. 2 Z 3 StVAG, für Veranstaltungen die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend und Erwachsenenbildung dienen, wie insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen.
Diese Aufzählung soll nun um kulturelle Bildungsveranstaltungen im Bereich der Literatur, der bildenden Kunst oder Medienkunst erweitert werden.