Viel Rauch, kein Feuer

Die studentischen Proteste im Herbst 2009 dienten dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) als Anlass für weitreichende Ermittlungen. Nachdem Ende Juni des Folgejahres zwei Mistkübel vor einem AMS-Gebäude im 5. Wiener Gemeindebezirk brannten, wurden vier Aktivist_innen aus dem #unibrennt-Umfeld für mehrere Wochen inhaftiert.

Zum Prozess gegen vier Aktivist_innen der #unibrennt-Bewegung in Wien. 

Die studentischen Proteste im Herbst 2009 dienten dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) als Anlass für weitreichende Ermittlungen. Nachdem Ende Juni des Folgejahres zwei Mistkübel vor einem AMS-Gebäude im 5. Wiener Gemeindebezirk brannten, wurden vier Aktivist_innen aus dem #unibrennt-Umfeld für mehrere Wochen inhaftiert. Mittlerweile wurde das Verfahren gegen sie eröffnet – und gleich wieder vertagt.

Konstruierter Verdacht – Ein Zirkelschluss

Mit dem Ermittlungsparagrafen § 278b (Verdacht der terroristischen Vereinigung) veranlasste der Leiter des LVT, Erich Zwettler, im Mai 2010 die akustische und visuelle Observation von Studierenden. Zwettler meinte, umstürzlerische Aktivitäten einer „namentlich nicht bekannten Gruppe“ ausgemacht zu haben. Diese würde, dem globalen Terrorismus frönend, „Anschläge gegen internationale Organisationen bzw. Vertretungsbehörden vorbereiteten bzw. planen“ – „internationale Verstimmungen“ wären zu befürchten.

Dem Terrorismusvorwurf verpflichtet, gipfelten die Überwachungsmaßnahmen in Hausdurchsuchungen in mehreren Wohngemeinschaften und dem linken Vereinslokal Kaleidoskop. Drei Personen wurden inhaftiert, eine weitere Aktivistin wurde zwei Wochen später verhaftet. Es folgten fünf bzw. sieben Wochen Untersuchungshaft. Hofrat Zwettler und das LVT wollten „in den Monaten vor der Tat eine massive Zunahme der Gewaltbereitschaft in der linksradikalen Szene“ bemerkt haben. Eine Deutungsweise, die zu den Haftbefehlen sowie den Mitteln der „erweiterten Ermittlungen“ führte und die Beschuldigten mit dem Vorwurf des § 278b belastete. Die angebliche Gewaltzunahme wurde darüber hinaus im antifaschistischen Protest gegen den WKR Ball ausgespäht.

In der Logik des Verfassungsschutzes, der sich durch seine „Feinde“ legitimiert, ist das stimmig. Politischer Widerstand wird kriminalisiert und dient damit gleichzeitig als Exerzierfeld für sicherheitspolizeiliche Maßnahmen. Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2010 fand der Vorwurf gegen die vier Aktivist_innen seine offizielle Verschriftlichung. Damit schließt sich das Vorgehen des LVT system-logisch. Die Extremismustheorie präferiert das Hufeisenmodell, das beschreibt, wie sich die „extremistischen Ränder“ der Gesellschaft letztlich annähern würden. Die Verfassungsschützer_innen gehen noch einen Schritt weiter – und denken im Kreis.

Eine Anklage wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung erwies sich als schwerlich haltbar, wurde aber noch einmal im Winter 2011 reaktiviert. An einem beschlagnahmten Computer fand sich ein Video, das eine Abschiebung am Flughafen Wien-Schwechat dokumentiert. Die Beschuldigten sahen sich genötigt, das Material als künstlerische Uniarbeit bestätigen zu lassen, meinten doch die Ermittler_innen, hier terroristisches Potenzial erkennen zu können. Als Indizien galten die Ortskenntnis der Aktivist_innen und ihr filmerisches Geschick. Es wurde eine beabsichtige Gefangenenbefreiung und Störung des Flugverkehrs behauptet, die angeblich bedrohten Funkanlagen erwiesen sich allerdings schnell als ordinäre Mobilfunkmasten. In den Ermittlungsberichten werden „offensichtlich geplante Aktionen“ geschildert. Mittels in die Zukunft verlegter Straftaten sollten die Beschuldigten des „extremistischen Terrorismus“ überführt werden. Die Konstrukte der Behörde gingen letztlich auch der Staatsanwaltschaft zu weit, der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung wurde fallengelassen.

Vor Gericht

Im Zuge der Ermittlungen poppten immer wieder neue Beschuldigungen auf, neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etwa der des „verbrecherischen Komplotts“ (§ 277) und der „terroristischen Straftaten“ (§ 278c). Übriggeblieben ist der Vorwurf der Brandstiftung. Trotzdem zieht sich der Terrorismusvorwurf weiter durch die Prozessführung, in der Anklageschrift findet sich auch die #unibrennt-Bewegung wieder.

Am 13. März wurde der Prozess vor dem Wiener Landesgericht eröffnet. Die Angeklagten verweigerten die Aussage, Belastungszeug_innen konnten sich an wenig mehr als einen gebackenen Kuchen erinnern, und ein Angestellter der AMS-Filiale beantwortete die Frage nach dem entstandenen Schaden: „Wir hatten keinen Schaden, das AMS nicht, nur die Versicherung.“ Für den auf unbestimmte Zeit vertagten nächsten Prozesstermin hat die Verteidigung die Berichte der Telefonüberwachung und die Kopien der Daten der beschlagnahmten Computer beantragt. Ob es zur Einvernahme der zusätzlich geladenen vier LVT-Beamten, unter ihnen Erich Zwettler, kommen wird, ist abzuwarten; was Zwettler diesmal aussagen wird, auch.

Das unlängst verabschiedete Terrorpaket ermöglicht die erweiterte Gefahrenerforschung auch bei Einzelpersonen. Dass die Umsetzung von Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen aber auch zuvor nicht an der zu konstruierenden Gruppengröße scheiterte, zeigt der Prozess gegen die vier Aktivist_innen.

Astrid Hanisch lebt und arbeitet in Wien.

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