Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes 2017 – Stellungnahme

Die IG Kultur Steiermark, Interessensvertretung der unabhängigen Kulturinitiativen in der Steiermark, weist auf das Fehlen von Kunst und Kultur im Entwurf des Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes 2017 (Stand: 26.6.2017) hin.

Bereits im 1. Abschnitt §2 ist das 1. Ziel des Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes die „Weiterentwicklung der Region als attraktiven Arbeits- und Lebensraum“. Um einen attraktiven Lebensraum zu gestalten, bedarf es einer entsprechenden kulturellen und auch
sozialen Basis. Das kulturelle Angebot erhöht nachweislich die Attraktivität und die Lebensqualität einer Region. Das Kulturangebot vor Ort wird gerade von Frauen und Jugendlichen als bereichernder Faktor gesehen und wirkt damit der Landflucht entgegen. Es wirkt sich auch direkt auf Wirtschaft und Tourismus in der Region aus. Insgesamt fördert die kulturelle Entwicklung den ideellen Zusammenhalt der Gesellschaft. Daher müssen Projekte in der Region auch für Inhalte der Kultur geöffnet werden. Kulturprojekte gehören als Selbstverständlichkeit zur Identität einer Region.

Um die berechtigten Interessen kultureller Bewegungen, kulturell und künstlerisch Schaffender, sowie von Vermittlerinnen und Vermittlern von Kunst und Kultur in die Regionalarbeit einzubeziehen, ist daher in jeder Regionalversammlung ein Sitz für eine Vertreterin/einen Vertreter von Kunst und Kultur als nicht stimmberechtigtes Mitglied in beratender Funktion vorzusehen.

Als neuer Punkt lautet damit:
§ 14 Regionalversammlung (1) Z2. lit) m) eine Vertreterin/ein Vertreter der IG Kultur Steiermark,

Es reihen sich somit nach hinten: n) sonstige Sachverständige und Auskunftspersonen... und o) eine Vertreterin/ein Vertreter jeder im Landtag vertretenen Partei....

Nur durch eine verbriefte strukturelle Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von Kunst und Kultur in die Regionalentwicklung, kann eine kulturelle Nahversorgung aufrecht erhalten werden, identitätsstiftende Maßnahmen durchgeführt und die Region zu einem attraktiven Lebensraum weiterentwickelt werden. Die Gleichwertigkeit zwischen ländlichem und urbanem Lebensraum muss gewährleistet sein, damit die Bevölkerung keine Benachteiligungen erfährt, sondern eine hohe Lebensqualität und hohes Niveau an Daseinsvorsorge vorfindet.

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