Jahresprogrammförderung 2021 - Kulturinitiativen

Förderstelle: 
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Zweck / Intention: 
Förderung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen; 

Zielgruppe / Voraussetzungen: 
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich; 

Kriterien und Bedingungen: 
Unterstützt wird durch Teilfinanzierung das ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramm unter folgenden Kriterien/Bedingungen: 

  • Aktivitäten von überregionalem Interesse; 
  • hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich; 
  • Umfang und Anspruch des Programms;
  • Innovation; 
  • beispielgebender Charakter; 
  • zeitbezogene und experimentelle Kulturformen; 
  • nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; 
  • eigene Produktionen; 
  • Eigenkreativität; 
  • interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten; 
  • kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung; 
  • Entwicklungsfähigkeit; 
  • gesellschaftspolitische Relevanz; 
  • Genderaspekt; 
  • Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; 
  • Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen;


Vergabemodus: 
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat
Die Beiratstermine 2021 sind: 

  • Dienstag, 26. Jänner 2021
  • Dienstag, 16. März 2021
  • Montag, 26. April 2021


Einreichung:

Aufgrund der nicht absehbaren epidemiologischen Entwicklung ersucht das BMKOES, die Einreichunterlagen per E-Mail an das Postfach @email zu übermitteln und dabei folgendes zu Beachten: 

- Angabe im Betreff der E-Mail: "Vereinsname Antrag Projekttitel" 
- Angeschlossene Dokumente (Einreichunterlagen) in der unten angeführten Reihenfolge nach folgendem Muster benennen: "Vereinsname - Förderformular", "Vereinsname - Kurzbeschreibung" 

Datenvolumen möglichst gering halten, insbesondere bei allfälligen Berichten mit Fotos u.ä. 

Darüber hinausgehende Empfehlungen, wie mit der COVID-19 Situation umzugehen ist, werden seitens der Abteilung aktuell nicht gegeben. Falls die Situation und die Einreichunterlagen es erfordern (etwa große Differenz zwischen Planung/Ausgaben 2020 und Planung 2021), ersucht die Abteilung für Kulturinitiativen um Rücksprache um individuelle Lösungen zu finden. 


Einreichunterlagen: 

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular Förderungsantrag (PDF, 282 KB)
  2. Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, etc. maximal 2 A4-Seiten)
  3. bei Institutionen: Statuten (bei Ersteinreichung oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug;
    bei Einzelpersonen: Kopie des Meldezettels
  4. Kurzbiografien der beteiligten Personen
  5. Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)
  6. ausgefüllte Kostenkalkulation Kulturinitiativen (Excel, 29 KB)
    bei Bedarf kann zusätzlich eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  7. Förderung der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinden, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe) 


Einreichzeitraum: 
1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres.
 

Kontakt:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV: Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 - Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09 - 206870
E-Mail: @email

 

Weiterführende Information: 
BMKOES-Ausschreibung Jahresprogramm Kulturinitiativen
Leitlinien zur Förderung der Kulturentwicklung und Kulturinitiativen (PDF, 17 KB) 

 

HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: @email