spesen

Soll eine Künstler*in ohne EU-Pass nach Österreich eingeladen werden, fängt das Dilemma beim Aufenthaltstitel an, setzt sich ggf. bei der Beschäftigungsbewilligung fort und nimmt auch nach der – im glücklichsten Fall möglichen – Einreise der Künstler*in noch kein Ende. Zunächst steht die aufwändige Antragstellung für ein Visum an.