kunsthandel

Der Countdown läuft. Bis zum Jahresende kann sich SchwarzBlauOrange noch schützend vor den Kunstmarkt stellen, um ihn vor Folgerechtsabgaben zu bewahren. Danach bricht das Folgerecht auch über Österreich herein: Bildende KünstlerInnen werden ab 1. 1. 2006 einen Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Wiederverkauf ihrer Werke haben. Jedes Mal, wenn der Kunstmarkt für einen EigentümerInnenwechsel eines Kunstwerks sorgt (ausgenommen ist der Erstverkauf ), soll die KünstlerIn wenige Prozent vom Verkaufserlös erhalten.