The Sound of Silence - Kunst und Kultur im Regierungsprogramm

Eine fragmentarisch selektive Analyse des Regierungsprogramms unter besonderer Berücksichtigung des Stellenwertes von Kunst und Kultur

Die Kunst- und Kulturkapitel in den Regierungsprogrammen der letzten Jahrzehnte waren immer von der Unkenntnis darüber, welche Rolle und Funktion Kunst und Kultur für die Gesellschaft haben, gekennzeichnet. Die gleiche Unkenntnis herrschte auch über Arbeitsweisen und Praxen unter denen KünstlerInnen ihre Leistungen erbringen. Darin unterscheidet sich auch dieses Programm nicht.

Im Detail sind einige Ausführungen diskussionswürdig und bedürfen einer Begriffs- oder besser Absichtsklärung.

So ist durchaus positiv zu vermerken, dass ein „regelmäßiger Kultur-Dialog im Austausch mit Kulturschaffenden und deren Interessenvertretungen“ (S. 93) geplant ist.

Positiv wäre auch das „Bekenntnis zur Unesco-Konvention zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Ausdrucksformen“ (S. 93) wenn der unmittelbar darauf folgende Satz nicht sofort relativierend eingriffe, indem er eine „Besondere Berücksichtigung der österreichischen Kultur“ festschreibt.

Womit wir bereits bei den zu hinterfragenden dunklen Elementen des Kunst- und Kulturkapitels wären:

Die unter der Überschrift „Weg vom Gießkannenprinzip“ (S. 93) angeführten Maßnahmen lassen einen weiten Interpretationsspielraum zu:

1. Die unheilvollste Lesart ist die einer drastischen Einschränkung der Fördermaßnahmen. Vorstellungen wie „Förderung von Kunstschaffenden, muss auch als Sprungbrett in die wirtschaftliche Unabhängigkeit gesehen werden“. (S. 93) klingen nach Förderung ausschließlich junger KünstlerInnen und dies nur einmalig. Da fallen dann schon vermutlich 60% des Fördervolumens der freien Szene weg.

2. Die Evaluierung von Förderungen (S. 94) ist grundsätzlich eine begrüßenswerte Idee, so diese Evaluierungsarbeit auch zusätzlich gefördert wird und die Evaluationskriterien von den Projekträgern selbst festgelegt werden. Eine positive Auslegung des Zieles „Weg von der Gießkanne“, kann aber auch das Problem der chronischen Unterförderung beinhalten. Wurde bisher immer weniger als benötigt ausgeschüttet, könnte bei einer entsprechenden Erhöhung des Kunstbudgets endlich eine Projekt- und Strukturförderung auch bei den freien Kunst- und Kulturschaffenden in der tatsächlich benötigten Höhe bewilligt werden, die dann eben auch die Evaluierungskosten beinhaltet.

Vielleicht soll die öffentliche Kulturfinanzierung auch durch privates monetäres Engagement verstärkt werden. Im Innovationskapitel kommt zwar Kunst und Kultur nicht vor, aber auf Seite 79 soll „die Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit in Richtung gemeinnütziges Engagement“ geprüft werden und im Kapitel Soziales und Konsumentenschutz findet sich auf Seite 120 die Absicht: „Spendenabsetzarkeit für Spenden an gemeinnützige GmbHs und Stiftungen auf weitere Bereiche wie Bildung und Kultur ausweiten“.

Von Budgeterhöhungen im Kunstbereich ist jedenfalls nichts zu lesen, also ist folglich wohl auch nicht daran gedacht, während sie explizit für von den Bundesministerien gesteuerte Forschungen erhöht werden soll. So steht im Kapitel Innovation und Digitalisierung (S.77) „ jährliche, kontinuierliche Erhöhung der Forschungsausgaben“ und gleich darunter „.Die Themensetzung und strategische Steuerung erfolgt durch die Bundesministerien.

Ein ganzes Unterkapitel ist dem Sport als Querschnittmaterie gewidmet: „Die vielfältigen Potenziale des Sports für Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt nutzen“ (S. 90) Im Sportkapitel wird explizit die Funktion des Sports für gesellschaftliche Inklusion und der positive Effekt des Kontakts mit Menschen mit Migrationshintergrund hervorgehoben. Diese Erkenntnisse werden dem Kunst und Kulturkapitel zweifellos vorsätzlich vorenthalten, denn diese Hervorhebung stützt folgende Absichten: „Einrichtung eines Hauses der Geschichte des Sports“ (S.91) und „Österreich als Gastgeberland großer Sportveranstaltungen positionieren“ (S. 89) Hier ist mit einer Erhöhung der Ausgaben - auch zu Lasten der Kultur - zu rechnen.


Wirklich erschreckend wird es, wenn man verschiedene Kapitel verknüpfend liest.

So wird auf Seite 39 geplant „Kinderbetreuungseinrichtungen und Elementarpädagogik müssen verstärkt als Einrichtungen der Vermittlung unserer verfassungsmäßigen Grundwerte wahrgenommen werden“. Und damit diese Grundwerte auch die wirklich Richtigen sind, findet sich auf Seite 21: „Schuldenbremse in die Verfassung, Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort: die Republik bekennt sich zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.“ Nicht nur dass dadurch (bedingungsloses) Grundeinkommen verfassungswidrig wird und Dumpinglöhne verfassungskonform, wird den Kindern das Postulat des längst ad absurdum geführten Wachstums schon in den Kinderbetreuungseinrichtungen vermittelt. Auf dass da nicht etwa private Anbieter ausscheren, wird die „generelle Eröffnung von Privatschulen erst nach eingehender Überprüfung der pädagogischen Lehrpläne und Maßnahmen“ (S.66 )ermöglicht und die Eltern mittels „Sanktionen bei Sozial- und Transferleistungen im Fall einer Missachtung von Aufgaben und Pflichten“ auf S.62 in die Pflicht genommen. 

Und damit die richtige patriotische Stimmung aufkommt wird die „Informationsarbeit zur Wehrpolitik in den öffentlichen Bildungseinrichtungen wieder eingeführt“ (S.53). Verstärkend spricht die Regierung auf Seite 60 auch noch einmal davon, dass „jedwede Arbeit in elementarpädagogischen Einrichtungen“ auf der Basis von Verfassungs- Werte- und Gesellschaftsordnung zu erfolgen hat.

Wofür gerne Geld ausgegeben werden wird kann man unter anderem auf Seite 81 lesen: „Einheitliche Corporate Identitiy der Bundesregierung inklusiv aller Webauftritte der Bundesministerien“. Da wartet wohl schon jemand auf lukrative Website Aufträge. Und damit es den jetzigen Mitgliedern der Bundesregierung nicht so ergehe wie jenen aus der letzten Schwarz-Blau Ära, die Macht und Steuergelder zum eigenen nicht immer legalen Vorteil zu nutzen wussten, und dann dafür belangt wurden, sind auch schon folgende Änderungen im Strafrecht im Regierungsprogramm enthalten: „Absolutes Beweisverwertungsverbot bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren; zwingende Vernichtung sämtlicher solcherart erlangter Ermittlungsergebnisse und Verbot jeglicher Auswertung“. (S. 44) Gepaart wird dies mit der Absicht „Absoluter Schutz der Korrespondenz, Kommunikation, Aufzeichnungen etc. von Berufsgeheimnisträgern in jeglicher Form mit umfassenden Verwertungsverbot“ (S. 42), Das Amtsgeheimnis wird nicht angetastet und so ist man eingedenk der laufenden Verfahren gegen Ex-ÖVPFPÖ Minister alarmiert, wer hier für welche Übertretungen schon im Vorfeld geschützt werden soll. 

Die jährliche Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts zum Thema der Entstehung von Parallelgesellschaften in Österreich (S.38) werden wir ob der an gleicher Stelle angekündigten „Veröffentlichung aller aus öffentlichen Mitteln finanzierten wissenschaftlichen Studien zum Thema Integration sowie des finanziellen Aufwandes dafür.“ wohl vorgelegt bekommen, zumal es heisst „Probleme im Bereich der Integration müssen erkannt, offen angesprochen, gelöst und dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden (S 37). Alle anderen von öffentlichen Mitteln finanzierten wissenschaftlichen Studien werden der Bevölkerung (die sie bezahlt hat) auch weiterhin verborgen bleiben, dank des anitquierten und einmaligen Amtsgeheimnisses.

Aber nicht nur eine Veränderung des Amtsgeheimnis kommt im Regierungsprogramm nicht vor, auch über eine Reform der Presse- oder Publizistikförderung wird man nichts finden.

Das Lesen im Regierungsprogramm ist trotz aller Deutungsfreiheit kein Spaziergang im Nebel, man erkennt deutlich dass ein Rechtsruck in der Regierung demokratische Kräfte schwächen, diskursive Räume schließen, Bildungseinrichtungen instrumentalisieren und Machtmißbrauch schützen wird.

Schweigen wird man dazu nicht dürfen, nicht die anderen Parteien und nicht die außerparlamentarische Opposition.

Im Übrigen bin ich der Meinung eine Valorisierung der Kunst- und Kulturbudgets ist dringend notwendig.

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