gemeinnützigkeitspaket

heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
15 Millionen an privaten Spenden wurden in Österreich zuletzt in Kunst und Kultur investiert. Das Privileg der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen kommt jedoch nur wenigen zugute – und dieses Missverhältnis könnte sich noch weiter verschärfen. Die IG Kultur Österreich fordert, dieser gesetzlich verankerten Diskriminierung endlich ein Ende zu setzen.
Stachel im Dunklen Seit 2016 sind private Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen steuerlich absetzbar - profitieren können davon aber nur wenige. Diese Ausgrenzung hat System und steht im Widerspruch zum verfassungsmäßig verankerten Grundrecht auf Gleichheit aller StaatsbürgerInnen vor dem Gesetz. 2016 hat die IG Kultur daher rechtliche Schritte eingeleitet und als ersten Schritt eine Beschwerde eingebracht. Das Verfahren läuft bis heute. Wie die aktuelle Regelung aussieht und worin die Probleme bestehen, fasst der folgende Aufriss zusammen.
Das Gemeinnützigkeitsgesetz sieht in der vorliegenden Fassung erstmals die Spendenabsetzbarkeit für den Kunst- und Kulturbereich vor. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Die kurze Frist für die Stellungnahme erlaubt allerdings den Interessenvertretungen der Kunst- und Kulturschaffenden keine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Folgen der Gesetzesvorlage. Dies wäre insofern geboten gewesen, als die VertreterInnen des Kunst- und Kulturbereiches zu
Im neuen Gemeinnützigkeitspaket wird es weiterhin zu einer massiven Benachteiligung für Kultureinrichtungen kommen. Die steuerliche Begünstigung "zusätzlicher Kunst- und Kultureinrichtungen" kommt nur einigen wenigen Institutionen zu und soll über ein neues Kultur-Förderinstitut abgewickelt werden.