justiz

Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben ohne Ausnahme überall zu gelten! Mit Protest reagiert die IG Kultur Österreich auf die Nachricht, dass die österreichische Journalistin Sandra Bakutz am 10. Februar 2005 am Flughafen von Istanbul verhaftet wurde. Der Hintergrund: Bakutz war als Mitglied einer internationalen Delegation in die Türkei geflogen, um als Medienbeobachterin an einem Verfahren gegen linke Oppositionelle teilzunehmen.
Es besteht also nicht die Alternative Kontrollgesellschaften versus Gefängnisse, beides besteht nebeneinander und ergänzt sich glänzend, und so scheinen westliche Gesellschaften in Richtung immer stärker segregierter Räume und Lebensläufe zu tendieren, wo für diejenigen, die nicht den Anforderungen des neuen Kapitalismus genügen, der Lebenslauf der Risikogruppen oder nicht Leistungsfähigen vorgesehen ist oder das Wegsperren in Gefängnisse oder Lager.
Jetzt ist also nicht nur "das Boot voll", sondern auch noch der Häf'n. Justizminister Böhmdorfer, soeben unter versöhnlichem Schulterklopfen auch ehemaliger GegnerInnen abgetreten, war der selbsternannte "Sicherheitsminister". Seine ebenso wie Kollege Strassers Augen des Gesetzes spähten in Richtung skrupelloser "Verletzer der inneren Sicherheit". Die beiden Herren produzierten so einen beispiellosen Anstieg der Inhaftiertenzahlen.
Rassismus Österreich Polizeikontrolle POC Die Bezeichung Scheiß-N. verstößt nicht gegen die Menschenwürde. Dies hat das Landesgericht Linz kürzlich anlässlich der Anklage gegen einen Polizisten, der einen Schwarzen bei einer Lenkerkontrolle beschimpft hatte, festgestellt. Eine "feindselige Handlung gegen eine Rasse" ist laut Urteilsbegründung nicht gegeben, da ein Verstoß gegen die Menschenwürde nur dann vorliege, wenn jemand unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen werde.
Was Österreich entscheidend nur eine teilweise repräsentative Demokratie nach westlichem Vorbild sein ließ, das war nicht das Kammernsystem, wie Robert Menasse immer wieder meint, dazu haben die westlichen Demokratien Entsprechungen aufzuweisen, sondern die Nicht-Unabhängigkeit der Justiz, die man in Österreich keineswegs eine dritte Gewalt nennen kann.