Personenobergrenze

Vergangenen Freitag wurde angekündigt, dass ab 21.9. neue Beschränkungen zur Reduktion der sozialen Kontakte gelten: „Private Feiern“ und Treffen sollen auf maximal 10 Personen begrenzt sein. Dabei wurde unterschlagen, dass diese Begrenzung für alle Indoor-Veranstaltungen gilt, die nicht ausschließlich gekennzeichnete und zugewiesene Plätze vergeben – Vernissagen, Führungen, Workshops, Veranstaltungen mit Stehpublikum, etc. Zudem ändern sich die Vorgabe, ab wann ein Covid-19 Präventionskonzept verpflichtend ist. Eine Information zur neuen Rechtslage ab 21. September.