Sozialversicherung

Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.
Interessenvertretungen aus Kunst und Kultur und die gewerkschaftliche Initiative vidaflex fordern gemeinsam Anpassungen der sozialen Absicherungssysteme. Am 30.11.2023 befasst sich der Petitionsausschuss im Parlament noch einmal mit dem Forderungskatalog. Aufruf: Jetzt noch Petition unterzeichnen!
In Zusammenarbeit mit der IG Freie Theater und der IG TTPKK lud die IG KiKK zur Informationsveranstaltung Projektplanung und Sozialversicherung mit Julia Kronenberg ein. Siehe Downloads für die Materialien.
Der Kulturrat Österreich hat erneut Vorschläge zur Verbesserung des KünsterInnen-Sozialversicherungsfonds formuliert, um dem Grundgedanken einer umfassenden sozialen Absicherung für möglichst viele Kunst-, Kultur- und Medienschaffende näher zu kommen. Dazu zählt auch eine Ausweitung des Fonds auf Medien- und KulturarbeiterInnen.
In kaum einem Sektor sind prekäre Arbeitsverhältnisse so weit verbreitet, wie im Kunst und Kulturbereich. Aus diesem Grund treffen Maßnahmen aus Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik all jene, die in diesem Bereich arbeiten, umso stärker. Es ist eine Entwicklung, die nun auch in anderen Bereichen immer schlagender wird. Als Spielfeld neoliberaler Politik könnten die Verhältnisse bald verstärkt auf die Gesamtgesellschaft umgelegt werden.
Dieses Verfahren, mit Theater Gesetze zu erarbeiten, mag naiv scheinen, die geschriebenen Gesetze vorschnell, oder auch zu sehr am existierenden staatlichen System orientiert. Dennoch ist es beeindruckend, was an einem einzigen Abend geschaffen werden kann. Ein Erfahrungsbericht über den Versuch der kollektiven Ermächtigung.
Eine Veranstaltungsreihe der IG bildende Kunst, die Fragen zu zeitgenössischen Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen ins Blickfeld rückt, insbesondere zu den Themen Steuern und Sozialversicherung. Nächsten Termine: 30. Oktober 2018 in Kooperation mit der IG Kultur Steiermark in Graz, 27. November 2018 in Wien.
Wann beginnt eine Pflichtversicherung in der SVA, was kostet sie und welche Leistungen umfasst sie? Was ist ein Lückenschluss, und wie steht es um Tantiemen? Wie beende oder unterbreche ich eigentlich eine Pflichtversicherung? Wie kann ich einen Zuschuss zu den Sozialversicherungs-beiträgen erhalten, obwohl ich nicht über die geforderte Einkommensuntergrenze aus künstlerischen Tätigkeiten komme?
Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not.
Kulturpolitisch Interessierte treffen wir heutzutage am Weg von einer IMAG in die andere. Und allein die Existenz dieser „Interministeriellen Arbeitsgruppen“ wird als Fortschritt gefeiert. Weil Ministerien offensichtlich im Regelfall nicht miteinander reden.
Leben am Rande des Existenzminimums ist vielen gut bekannt. Strategien gibt es etliche – insbesondere natürlich für jene, die ein breit gefächertes soziales Umfeld (mit finanziellen Auffangsystemen) oder die Möglichkeiten für Recherche (bzgl. Arbeitssituation oder Sozialtransfers) haben oder auf funktionierende Interessensvertretungen zurückgreifen können ... (am besten kombiniert). Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind diesbezüglich unzweifelhaft in einer
694,12 Euro monatlich für alle KünstlerInnen, die es brauchen. Zukunftsmusik? Ein Wahlversprechen? Nein. Niederländische Realität.