Zeitgenössischer Zirkus - Projektförderung

Förderstelle: 
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Zweck / Intention:
Förderung von innovativen, zeitbezogenen und experimentellen Einzelprojekten von hoher Qualität im Bereich Zeitgenössischer Zirkus.

Erhöhung des Bewusstseins für den Zeitgenössischen Zirkus als künstlerische Bühnenform innerhalb der breiten Öffentlichkeit sowie innerhalb der künstlerischen Communities.

Erhöhung der künstlerischen Kompetenz, der Qualität und des internationalen Rufs österreichischer Künstler und Künstlerinnen dieser Sparte.

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die über die entsprechende Qualifikation verfügen.

Kriterien und Bedingungen:
Gefördert werden

  • theatrale Formate, denen ein dramaturgisches und ästhetisches Gesamtkonzept zu Grunde liegt;
  • Projekte die eine Synthese aus Artistik, Tanz, Theater, Musik und bildender Kunst, neue Medien etc. bilden;
  • Projekte, die sich mit den aktuellen Entwicklungen dieser Kunstform befassen und diese weiterentwickeln.

Bewertungskriterien sind

  • beispielgebender, innovatorischer Charakter;
  • Eigenkreativität;
  • überregionales Interesse;
  • Entwicklungsmöglichkeit;
  • hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich;
  • Umsetzung in Österreich;
  • kritische und relevante Fragestellungen,
  • Genderaspekt, Diversifikation,
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit,
  • regionale Streuung.

Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Projekt, Amateurprojekte sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, Zirkuspädagogik, Zirkusschulen, Ausbildungsprogramme, Workshops.

Dotierung:
Je nach Projekt unterschiedlich. Insgesamt stehen in dieser Förderschiene 200.000,- Euro pro Jahr zur Verfügung.

Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch einen jährlich wechselnde Jury. 

Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:

  • Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte etc. maximal 2 A4-Seiten)

  • bei Institutionen: Statuten (bei Ersteinreichung oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug

  • bei Einzelpersonen: Kopie des Meldezettels

  • Kurzbiografien der beteiligten Personen

  • Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)

  • ausgefüllte Kostenkalkulation (XLSX, 29 KB)

  • bei Bedarf kann ein detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden

  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

Das vollständige Ansuchen übermitteln Sie bitte ausschließlich elektronisch an das Abteilungspostfach @email
 

Einreichzeitraum:
15. Oktober für das Folgejahr

Kontakt:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV: Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 - Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: (+43 1) 53115 206870
E-Mail: @email

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.

 

HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: @email