Corona-Ampel

Vergangenen Freitag wurde angekündigt, dass ab 21.9. neue Beschränkungen zur Reduktion der sozialen Kontakte gelten: „Private Feiern“ und Treffen sollen auf maximal 10 Personen begrenzt sein. Dabei wurde unterschlagen, dass diese Begrenzung für alle Indoor-Veranstaltungen gilt, die nicht ausschließlich gekennzeichnete und zugewiesene Plätze vergeben – Vernissagen, Führungen, Workshops, Veranstaltungen mit Stehpublikum, etc. Zudem ändern sich die Vorgabe, ab wann ein Covid-19 Präventionskonzept verpflichtend ist. Eine Information zur neuen Rechtslage ab 21. September.
Die jüngsten Verschärfungen der Veranstaltungsregeln wurden dem Kunst- und Kultursektor via den Medien mitgeteilt. Einen Austausch über die Konsequenzen mit dem Sektor gab es nicht. Wir erwarten die Einberufung eines Kunst- und Kulturgipfels, um die neue Situation zu besprechen und Perspektiven bis zumindest zum Jahresende zu entwickeln.
Grün – Gelb – Organe – Rot: Ab 1. Oktober bedeutet ein Umschalten der Corona-Ampel für definierte Bezirke oder Regionen strengere Auflagen für Kulturveranstaltungen. Die Regelungen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.