SVA

Wann beginnt eine Pflichtversicherung in der SVA, was kostet sie und welche Leistungen umfasst sie? Was ist ein Lückenschluss, und wie steht es um Tantiemen? Wie beende oder unterbreche ich eigentlich eine Pflichtversicherung? Wie kann ich einen Zuschuss zu den Sozialversicherungs-beiträgen erhalten, obwohl ich nicht über die geforderte Einkommensuntergrenze aus künstlerischen Tätigkeiten komme?
Drei Jahre Arbeitslosengeld zurückzahlen, obwohl du alles korrekt angegeben hast? – „Unmöglich“, ist in der Regel der erste Kommentar aus Politik und Verwaltung zu einer derartigen Geschichte. Wenn aber ein konkreter Fall in allen Details ausgefaltet wird, kommt das große Grübeln, und je vertrauter eine Person mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ist, desto schneller kommt die Antwort: blöd gelaufen, aber korrekt...
Stellungnahme der IG Kultur Steiermark zur laufenden Urbefragung der SVA an ihre Mitglieder: Mit Befremden und nicht ganz ohne Amusement nehmen wir, der Vorstand der IG Kultur Steiermark, die "SVA-Urbefragung" zur Kenntnis. Nicht etwa, dass wir etwas dagegen einzuwenden hätten, wenn die "Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft" anlässlich der so dringend notwendigen Reformen die Meinung ihrer Versicherten erhebt. Aber in diesem Fall wird, zugunsten trüb populistischer Spielchen, die Chance vergeben, brauchbares Datenmaterial für eine ernsthafte Debatte zu erstellen.
Der Beginn der Arbeit des Kulturrat Österreich am Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) war – wie in neoliberalen Zeiten fast schon normal – nicht einmal so sehr der Wunsch nach Verbesserungen, sondern das Abarbeiten an einer Gesetzesnovelle, die massive Verschlechterungen zum Status Quo zu bringen drohte.
An sich könnte es relativ einfach sein: Ein transparentes Handeln des AMS respektive der Ministerien für Soziales und Wirtschaft und ein unabhängiges Instanzensystem bei Fehlern – und die BewohnerInnen des Landes wären in der Lage, ihre Ansprüche zu prüfen und für vernünftige Änderungen im System einzutreten.