100 Tage Kulturlockdown

Seit über 100 Tagen stehen Kunst und Kultur wieder still. Eine Öffnung ist angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht in Sicht. Der Sektor wartet allerdings schon seit fast einem Jahr auf eine kohärente Strategie der Politik. Was es jetzt braucht, um das Überleben der Kulturvereine in den nächsten Monaten zu sichern.

Einsamer Stuhl in leerem Raum

Seit über 100 Tagen stehen Kunst und Kultur wieder still. Eine Öffnung ist angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht in Sicht. Der Sektor wartet allerdings schon seit fast einem Jahr auf eine kohärente Strategie der Politik. Denn ungünstig ist auch die Aussicht, dass eine Alibi-Öffnung unter unrealistischen Bedingungen wieder von wöchentlichen Änderungen und Ankündigungen begleitet werden, wie wir es letztes Jahr hatten und erneut keine Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen ein sicheres und dennoch vernünftiges Arbeiten möglich wäre. Die Kultur hofft auf Planungssicherheit! Wie können unser Mahn-tra nur wiederholen: wenn die Pandemieentwicklung keine seriösen Aussagen zulässt, wann bzw. wie ein Neustart im Live-Betrieb wieder möglich sein wird, so muss es zumindest finanzielle Planungssicherheit durch treffsichere Entschädigungen und gezielte Investitionen geben. 
 

Eine Strategie, die das unmittelbare Überleben der unzähligen Kulturvereine über die nächsten unsicheren Monate hinweg absichert, muss zumindest folgende Eckpunkte umfassen: 

  • NPO-Fonds umsetzen, finanzielle Planungsperspektive ermöglichen 
    Zuerst hieß es Anfang Dezember, dann Ende Jänner, dann Mitte Februar, nun Ende Februar: Bis heute warten gemeinnützige Kulturvereine auf Unterstützung für Verluste seit 1. Oktober 2020. Im Wochentakt werden sie vertröstet, dass der NPO-Fonds bald starten wird. Auch die Richtlinien sind bislang nicht verfügbar. Für die Praxis bedeutet dies eine enorme finanzielle Unsicherheit. Statt klare Bedingungen, welche Zuschüsse bei Einnahmenausfällen greifen, wird rückwirkend definiert, welche vor Monaten angefallenen Ausgaben anerkannt werden und welche nicht. Diese massive Unsicherheit wird sich fortschreiben, da selbst wenn der Fonds demnächst starten sollte, bereits fix ist, dass die neuen Richtlinien lediglich den Zeitraum bis Ende 2020 umfassen. Fünf Monate später Bedingungen für Entschädigungen zu erfahren und noch später finanzielle Zuschüsse zu erhalten, ist keine schnelle unbürokratische Unterstützung in der Krise. Es braucht nicht nur eine umgehende Umsetzung der rückwirkenden Unterstützung des NPO-Fonds für 2020, sondern auch eine vorausschauende Veröffentlichung jener Bedingungen, die ab 1. Jänner 2021 gelten werden, um zumindest eine gewisse finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen.  
     

  • COVID-19 Mehraufwand kompensieren  
    Die bestehenden Corona-Hilfsfonds sind mit dem Einnahmenausfall im Vergleich zum Vorjahr gedeckelt. Dadurch sind Kulturvereine auf das Niveau des Vorjahres „eingefroren“, unabhängig davon, wie hoch der Einnahmenausfall tatsächlich ist. Krisenbedingte Mehrkosten durch Testungen und stark erhöhtem Aufwand  (Personal, Bewerbung, etc.) durch permanent erforderliche Umplanungen, die unabhängig vom Einnahmenausfall anfallen, werden weder berücksichtigt noch ersetzt. Mit der neu kommenden wöchentlichen Testverpflichtung für Mitarbeiter*innen mit Kund*innen-Kontakt verschärft sich die Problematik der Mehrkosten zusätzlich. In Konsequenz fehlen diese Mittel für die kulturelle und künstlerische Arbeit. Es braucht dringend eine Sonderförderung zur Kompensation von Mehraufwendungen für gemeinnützige Kulturvereine, insbesondere der Personalkosten, die der NPO-Fonds bislang nicht ersetzt. 
     

  • Kulturförderung transparent gestalten und neu ausrichten 
    Bis dato gibt es seitens des Bundes keine verbindlichen Richtlinien zum Umgang mit Kulturförderungen während der Pandemie. Abgestellt wird stets auf Einzelfalllösungen, die keine transparenten, allgemein nachvollziehbaren Regelungen bieten, welche Kosten anerkannt werden, welche Umwidmungen möglich sind und wie lange Förderzeiträume etwa verlängert werden können. Um den Förderzweck weiter zu erfüllen und Förderungen nicht zu verlieren, stauen sich die neuen Produktionen immer mehr, ohne realistische Perspektive je das intendierte Publikum zu finden. Dies trifft sowohl auf bestehende Förderungen als auch Förderungen für 2021 zu. Hier braucht es dringend verbindliche Richtlinien. 
    Gleichzeitig bietet die Krise das Möglichkeitsfenster neue Wege in der Kulturförderung zu bestreiten: Weg von der Output-Orientierung und immer neuen, kurzlebigen Produktionen, hin zu prozessorientierten Förderungen mit mehr Nachhaltigkeit und besseren Verwertungs- und Wirkungsketten, die Overheadkosten für Infrastruktur und Personal selbstverständlich anerkennen. Dies wäre auch eine Chance für das vielzitierte Ziel „Fair Pay“, d.h. die Anerkennung von Mindeststandards der Entlohnung in öffentlichen geförderten Projekten. Im Mittelpunkt steht nicht das fertige Produkt und dessen Präsentation, sondern ein längerfristiger Arbeitsprozess, der Recherchen, Experimente, die Entwicklung von neuer Formate, neuer Kooperationen für Wiederaufnahmen, etc. ermöglicht und die Beteiligten angemessen für ihre Arbeit entlohnt.
     

  • Digitalisierungs-Call umsetzen 
    Seit Jahren auf der Agenda, lässt der angekündigte Fördercall für digitale Projekte weiterhin auf sich warten. Fünf Millionen Euro sollte der Call umfassen, finanziert gemeinsam von Bund und Ländern. Ausgeschrieben wurde davon bislang nichts. Wann, wenn nicht jetzt, wäre der richtige Zeitpunkt um den digitalen Raum professionell zu erschließen? Benötigt werden dafür sowohl Investitionen in Hard- und Software, in Fortbildungen sowie die Entwicklung und experimentelle Erprobung innovativer Formate. Nur so kann der digitale Raum als Ort des Austausches, der Debatte und Teilhabe erschlossen werden, auch wenn er das live-Erlebnis nie ersetzen wird. Die Einzelförderung digitaler Projekte ist erfreulich, kann jedoch eine Ausschreibung mit transparenten, nachvollziehbaren Förder- und Vergabekriterien nicht ersetzen.
     

  • Investitionsförderung schaffen 
    Für Weiterbetrieb und Neustart unter Pandemiebedingungen sind Investitionen in Kultureinrichtungen erforderlich, die aus den regulären Budgets nicht zu leisten sind. Finanzierungsbedarf besteht insbesondere für den Aus- bzw. Umbau von Lüftungsanlagen und Hygienemaßnahmen sowie Ausstattung für Open-Air Veranstaltungen, etwa mobile Bühnensysteme, Licht- und Tontechnik oder Wetterbefestigungen. Gleichzeitig bietet eine Investitionsförderung die Chance, den seit Jahren wachsenden Investitionsstau abzubauen und dringend benötigte Anschaffungen / Modernisierungen für einen ökologisch nachhaltigeren Betrieb zu leisten. Eine neue Investitionsförderungen würde damit Kultureinrichtungen nicht nur für die aktuelle Situation wappnen, sondern darüber hinaus zukunftsfähig ausstatten.
     

  • Kulturorte als Bildungsräume anerkennen, Kinder und Jugendliche mitdenken  
    Kulturräume sind nicht nur Begegnungsräume mit Kunst und Kultur, sie sind auch zentrale Bildungsorte. Sie bieten ein vielfältiges Kurs- und Workshopangebot für die breite Bevölkerung sowie maßgeschneiderte pädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche. Diese zentrale Funktion von Kultureinrichtungen wird im aktuellen Krisenmanagements jedoch sträflich vernachlässigt. Bei den Regelungen für den Neustart muss partizipative Kulturarbeit, die auf Interaktion und Kleingruppen setzt, ebenso mitgedacht werden, wie das Zusammenspiel zwischen allgemeinen Regelungen und Vorgaben für den Schulbetrieb zu klären ist. Bislang gibt es keine Rechtssicherheit, ob und unter welchen Bedingungen Vermittlungsarbeit an Schulen bzw. in Kultureinrichtungen für Schulklassen weiterhin geplant werden kann. Ebenso müssen Unterstützungsfonds die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gleichwertig wie den allgemeinen Veranstaltungsbetrieb anerkennen, und dürfen diese Vermittlungsarbeit nicht per se ausschließen – wie etwa aktuell im Veranstaltungsschutzschirm der Fall. 
     

  • Fahrplan zum schrittweisen Neustart entwickeln
    Kunst und Kultur bedarf langer Vorlaufzeiten. Eine Veranstaltungsreihe oder eine Ausstellung benötigt mindestens 1-2 Jahre Vorlaufzeit, einzelne Konzerte 2-4 Monate, ein Festival bis zu drei Jahre. Wie nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 braucht es auch künftig wieder einen Mehrstufenplan, der faktenbasiert klare und transparente Voraussetzungen für einen Neustart definiert (z.B. anhand nachvollziehbarer Kriterien wie Inzidenzen, etc.) und damit ein Mindestmaß an Planungsperspektive schafft. Darüber hinaus müssen bei zukünftigen Lockerungen folgende Aspekte einfließen, um auch kleinen Kulturstätten ein wirtschaftlich vertretbares Wiedereröffnen zu ermöglichen: 

    • Kein Gastronomie-Verbot bei Veranstaltungen – insbesondere für kleinere Kulturstätten ist der Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen entscheidend, um kostendeckend arbeiten zu können; eine räumliche Trennung zwischen Gastro- und Veranstaltungsangebot nicht möglich. 

    • Ausweitung der Sperrstunde auf zumindest 22 Uhr – Testverpflichtung und Kontrolle von Tests vor Veranstaltungen benötigt Zeit, Veranstaltungen müssten noch früher angesetzt werden; ohne Ausweitung der Sperrstunde wäre es für berufstätiges Publikum kaum mehr möglich, an Veranstaltungen teilzunehmen; 

    • Ermöglichung von Probentätigkeit für professionelle künstlerische Darbietungen, bei denen neben Profis auch Laien/Laiinnen mitwirken – bei Einhaltung der bewährten Präventionskonzepte und Sicherheitsmaßnahmen;  

    • Klarheit bzgl. möglicher verpflichtender Zutrittstestungen sowie darauf abgestimmte Auflagen – bei Vorlage von Tests sollten zumindest die bewährten Raumpläne mit 1Meter Mindestabstand von Sitzmitte zu Sitzmitte gelten;
       

 

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