BMKÖS-Leitfaden für Kultursponsoring

Der Leitfaden definiert einheitliche Standards und Prozesse, die den Kultureinrichtungen als Rahmen und Entscheidungshilfe im Umgang mit Drittmitteln und sonstigen privaten Zuwendungen dienen. Er soll dazu beitragen, dass Kultureinrichtungen in Zukunft noch besser die richtigen Kooperationspartner und -partnerinnen finden, indem Sponsorings sorgfältig – auch hinsichtlich möglicher kritischer Verstrickungen – geprüft werden.  

 

Wie sehen solche Rahmenstandards aus? 

So werden der Beurteilung einer möglichen Kooperation Unabhängigkeits-, Ausschluss- und Prüfkriterien zugrunde gelegt. Demnach können keine Kooperationen eingegangen werden, die die künstlerische und inhaltliche Unabhängigkeit der Kultureinrichtungen gefährden oder die aufgrund von bestehenden Sanktionen und Geldwäscheregelungen nicht zulässig sind. Bei anderen Kriterien wiederum – sogenannten Prüfkriterien – sollen die Kultureinrichtungen durch sorgfältige Prüfung der Parameter ein Gesamtbild vermittelt bekommen, das als Entscheidungsgrundlage dient.

Weiters sind standardisierte Prozesse vorzusehen, wie eine Prüfung des möglichen Kooperationspartners, die Festlegung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation sowie Transparenz in der Außenkommunikation zu eingegangenen Partnerschaften.

 

An wen richtet sich der Leitfaden? 

In erster Linie richtet sich der Leitfaden an die Kultureinrichtungen des Bundes. Er bietet jedoch eine allgemeine Grundlage zum Umgang mit Drittmitteln, Sponsoring und sonstigen Zuwendungen. Daher auch sonstigen Kultureinrichtungen eine Anwendung empfohlen.

 

Welche Art von Drittmitteln ist erfasst? 

Dieser Leitfaden bezieht sich auf Mittel aus Unternehmenssponsoring, Mittel von Unternehmens- und Privatstiftungen, von Freundes- und Fördervereinen, auf Geldspenden, unentgeltliche Sach- oder Dienstleistungen, auf Schenkungen und testamentarische Zuwendungen, jeweils in maßgeblichem Umfang. Nicht behandelt werden Kleinspenden, echte Mitgliedsbeiträge sowie Kooperationen mit Medien und Künstler*innen-Agenturen.


Genaueres wie Definitionen findet ihr direkt im Leitfaden (zum PDF-Dokument). 

Zum Beitrag auf der Website des BMKÖS.