Arbeiten im Kulturverein

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Ehrenamt und Praktika 

Ein Kulturverein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die jeweiligen Beschäftigungsformen entscheidend, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Ob auf der Bühne oder hinter den Kulissen: Wer am Theater arbeitet, kommt um das Theaterarbeitsgesetz (TAG) und seine zwingenden Sonderbestimmungen nicht herum. Zuerst muss aber die geeignete Beschäftigungsform her: Ensemblevertrag, Gastvertrag oder doch Werkvertrag? Ein Balanceakt mit Auswirkungen. Ab Herbst 2025 soll eine Gesetzesnovelle die Abgrenzung erleichtern. Für uns ein Anlass, das TAG und die Neuerungen näher zu beleuchten.
grüne Ampel in Form einer Faust Mit der Sozialpartnerempfehlung legen Gewerkschaft GPA und IG Kultur erstmals gemeinsame Empfehlungen zur Entlohnung von Kulturarbeit und Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen vor. Angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen in der Förderpraxis scheint deren Umsetzung vielen utopisch. Am 22. Februar laden wir gemeinsam mit der GPA zu InfoSession und Austausch, wie wir diesem Ziel einen Schritt näher und von der Utopie zur umsetzbaren Praxis kommen können – ohne Kahlschlag im kulturellen Angebot.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Der Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für freie, selbständige Kulturarbeit bezieht sich auf organisatorische, konzeptuelle und leitende Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich, die selbständig im Rahmen eines Werkvertrages geleistet werden. Es handelt sich dabei um allgemeine und unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns. 
Person mit Lupe und blauer Sonnenbrille blickt in die Kamera Von „Eh klar!“ bis „Schau‘ma mal!“ – Verträge aufsetzen gehört meist nicht zu den beliebtesten Teilen der Kulturarbeit. Grund genug, sich in unserer 2-stündigen Online-Session praktische Tipps zur Gestaltung und Verhandlung von Verträgen abzuholen! Mit besonderem Fokus auf Werkverträge beleuchten wir, auf welche Punkte es ankommt und dass ein Vertrag nicht immer kompliziert sein muss. 8. November, 15:30 Uhr – Teilnahme für Mitglieder kostenlos.

Musterverträge und Vorlagen

Mit der vorliegenden Sammlung an Musterverträgen und Vorlagen sollen Kulturinitiativen Werkzeuge zur Hand haben, die sie in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Sie bieten eine erste Orientierung, um das Bewusstsein für verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen.
Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. Hier findet ihr die Empfehlungen für die Entlohnung unselbständiger Kulturarbeit ab 1.1.2024.
In der Fortsetzung unserer Reihe KULTUR RECHT PRAKTISCH widmen wir uns den Möglichkeiten, unentgeltlich für einen Kulturverein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 11. Oktober, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Laptops von oben am Tisch, Menschen die zusammenarbeiten. Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbfristet, Arbeitszeiten, Home Office – es gibt viele Möglichkeiten, die Zusammenarbeit im Kulturbetrieb zu gestalten. Da Kulturvereine vielfach auch Arbeitgeber sind, wollen wir euch in dieser Rolle unterstützen und mit den wichtigsten Basics aus dem Arbeitsrecht versorgen. In unserer Online-Session am 27. September könnt ihr euer arbeitsrechtliches Wissen vertiefen und euch Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen abholen. Anmeldung unter @email.
Bild mit Brille und Sprechblasen mit Paragraphen in schwarz-weiß Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer Online-Session am 13. September, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
In der Fortsetzung unserer Reihe KULTUR RECHT PRAKTISCH widmen wir uns den Möglichkeiten, unentgeltlich für einen Kulturverein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 28. Juni, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.