asylgerichtshof

Wenn Flüchtlingen in der zweiten Instanz kein Asyl gewährt wird, dann geschieht das von nun an nahezu ohne Kontrolle durch höhere Gerichte. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr länger anrufbar; Berufungsverfahren können sich nur mehr auf verfassungsrechtliche Anliegen vor dem Verfassungsgericht beziehen.