Peter Waterhouse

Viele Künstler*innen nutzen einen Nebenwohnsitz auch für ihre Berufsausübung. In Kärnten/Koroška wurde mit Peter Waterhouse erstmals ein Künstler von der Zweitwohnsitzabgabe befreit, da die berufliche Nutzung seines Hauses in St. Veit im Jauntal/Šentvid v Podjuni anerkannt wurde. Zusammen mit der IG Bildende Kunst und der IG Autorinnen Autoren forderte die IG KiKK eine klare gesetzliche Lösung für alle. Der Landeshauptmann und Kulturreferent Dr. Peter Kaiser reagierte daraufhin mit einer Stellungnahme.