Spendenbegünstigung

Seit 1. April ist die Spendenbegünstigung grundsätzlich allen gemeinnützigen Kulturvereinen zugänglich. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, was ihr dabei bedenken solltet und welche Schritte zur Erlangung der Spendenbegünstigung notwendig sind erfahrt ihr hier kompakt zusammengefasst.

Spendenbegünstigung: Statuten schon gecheckt?

Seit 01. Jänner 2024 ist die Spendenbegünstigung allen gemeinnützigen Vereinen, d.h. auch Kulturvereine, zugänglich. Spenden an einen gemeinnützigen Kulturverein können ab sofort steuerlich abgesetzt werden. Ein wichtiges Kriterium zur Erlangung der Spendenbegüstigung sind die Statuten des Vereins. Erfüllen die Statuten die notwendigen Anforderungen hinsichtlich Gemeinnützitgkeit?! Hier eine Checkliste.
Ohne Geld ka Musi! Euer Kulturverein lebt mitunter von freiwilligen Spenden oder ist vielleicht auch darauf angewiesen? Was bringt eine Spendenbegünstigung? Beim Webinar am 14.3. in Kooperation mit der KUPF OÖ erklären wir, was die Spendenbegünstigung bedeutet, wie sie zu beantragen ist und welche Vorraussetzungen dafür notwendig sind. Zusätzlich stellt Thomas Auer die neue Plattform kulturspenden.at der KUPF OÖ vor.
Seit 2015 setzt sich die IG Kultur für eine Ausweitung der Spendenbegünstigung auf alle Kulturvereine ein. Unsere Klage gegen die diskriminierende Rechtslage brachten wir bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nun ist es soweit – ab 1. Jänner 2024 soll die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden allen gemeinnützigen (Kultur-)Vereinen möglich sein. Ein Meilenstein. Begleitend dazu bringt die Gemeinnützigkeitsreform weitere Änderungen, etwa eine Neuregelung der steuerbefreiten Freiwilligenpauschale.