09 März 2026 /
Praxis /
IG Kultur
Buffet beim Konzert, Getränke beim Vereinsabend oder Kuchenverkauf bei Veranstaltungen: Kleinstgastronomie gehört in vielen Kulturvereinen zum Alltag. Steuerlich ist sie jedoch heikel, da gastronomische Tätigkeiten grundsätzlich als begünstigungsschädlicher Betrieb gelten können. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einfachen Angeboten im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder bei kleinen Vereinsfesten – sehen die Vereinsrichtlinien jedoch Ausnahmen vor. Ausgabe 3 der Reihe „Aus der Beratungspraxis“ zu steuerrechtlichen Fragen.