Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben Kulturverein
Steuerliche Regelungen für Kulturvereine: Abzugs-, Umsatzsteuer, Vereinsprüfung, Spendenbegünstigung, Registrierkassenpflicht

Gemeinnützige Vereine genießen steuerliche Begünstigungen. Infos darüber welche diese sind und was dies bedeutet, findet ihr hier. Weiters klären wir auch weitere steuerliche Fragen.

 

 

Symbolbild: Möglichkeiten der finanziellen Aufwandsentschädigung / Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit Die monatlich steuerfreie 75-Euro-Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Kulturvereinen gehört der Vergangenheit an – an ihre Stelle tritt das neue Freiwilligenpauschale. Was es damit auf sich hat, welche Unterschiede zwischen dem kleinen und großen Pauschale bestehen, wer es auszahlen darf – und worauf Vereine bei Dokumentation und Auszahlung achten müssen: Steuerberaterin Dr. Karin Kovacs gibt Antworten auf zentrale Fragen aus der Praxis.
Bild Steuerfragen im Kulturverein Steuern gehören sicherlich nicht zu den Lieblingsthemen in der Kulturarbeit, sind aber unerlässlich für die ordnungsgemäße Führung eines Kulturvereins. Insbesondere wenn Kulturvereine international aktiv sind oder mit Künstler:innen und Organisationen aus dem Ausland arbeiten, gibt es einiges zu beachten. Im Webinar am 30.04. (neuer Termin!) gibt Mag. Hannes Saghy einen Überblick über relevante internationalen Steuerfragen, darunter die Abzugssteuer und die internationale Kleinunternehmerregelung, die für Vereine mit grenzüberschreitenden Aktivitäten relevant sind. Teilnahme für IG Kultur Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Bild Steuerfragen im Kulturverein Steuern gehören sicherlich nicht zu den Lieblingsthemen in der Kulturarbeit, sind aber unerlässlich für die ordnungsgemäße Führung eines Kulturvereins. In zwei Webinaren bieten wir einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Steuerfragen in Kulturvereinen: Am 27.03.2025 geht es um die grundlegende steuerliche Aspekte für Kulturvereine – von der Gemeinnützigkeit über den Umgang mit unternehmerischen Teilen im Verein bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Am 30.04.2025 (NEUER TERMIN) widmen wir uns relevanten internationalen Steuerfragen, darunter die Abzugssteuer und die internationale Kleinunternehmerregelung, die für Vereine mit grenzüberschreitenden Aktivitäten relevant sind. Teilnahme für IG Kultur Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Mit Beginn des Jahres 2025 treten wichtige Anpassungen bei den Beitragsgrenzen, Steuersätzen und Pauschalen in Kraft, die für Kulturvereine von Bedeutung sind. Änderungen betreffen unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze, die Kleinunternehmerregelung, Anpassungen beim Kilometergeld sowie neu die Möglichkeiten eines pauschalen Reisekostenersatzes. Was sich geändert hat und in welcher Höhe, haben wir hier für euch zusammengestellt.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.</p

Das Gehaltsschema der IG Kultur gibt eine Orientierung für faire Bezahlung nach Tätigkeitsart und Dienstjahren. Es weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus (14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren). Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.

Zum Rechner

Hinweis aus der Beratungspraxis: werden Honorare an Vortragende oder freie Dienstnehmende ausgezahlt, sind diese bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte dem Finanzamt zu melden („109a-Mitteilung“). Um welche Leistungen es geht und welche Ausnahmen es gibt, haben wir für euch überblicksmäßig zusammengefasst.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Steuerliche Neuerungen und Änderungen 2021

Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Fristen, Absetzbeträge, Familienbonus plus... Was sich im Jahr 2021 steuerlich geändert hat, hat Wirtschaftsexpertin Monika Manzl hier zusammengestellt.

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Workshop Finanz Derzeit stehen Kulturvereine im Fokus der Finanzpolizei und es kommt vermehrt zu Kontrollen. Unser Mitglied SPD ROŽ musste dies bereits durchleben – und lässt uns an den Erfahrungen teilhaben.