Europäische Migrationsvisionen

Wie steht es um die andauernden Versuche innerhalb der EU, eine einheitliche Migrationspolitik zu kreieren? Welche Konfliktlinien zeichnen sich ab? Deklariertes vorrangiges Ziel ist der Versuch, die zukünftige Einwanderung planmäßig an den so genannten Bedürfnissen der Arbeitsmärkte auszurichten.

Die Metapher „Festung Europa“, die seit etwas mehr als 15 Jahren kursiert, lässt sich auf den ersten Blick einem kritischen Diskurs zuschlagen, der die Tatsache skandalisiert, dass Migrationsbewegungen durch eine zunehmende Militarisierung der Grenzen nach außen und eine massive Abschiebepolitik aus dem Inneren abgeschottet werden (vgl. Leuthardt 1994; Busch 2006). Ähnlich verhält sich das mit der Vorstellung über eine einheitliche Europäische Migrationspolitik oder wenn die Rede auf ein globales Grenzregime kommt, das eine Mauer um den Westen bildet (vgl. Andreas/Snyder 2000). Alle diese Begriffe verweisen auf einen sehr wichtigen Aspekt, nämlich auf die Gewalt, die nötig ist, um Grenzen überhaupt aufrechtzuerhalten. Zugleich jedoch implizieren diese Vorstellungen eine Beständigkeit und Undurchdringlichkeit der Grenzen nach außen und eine Einheitlichkeit der Migrationspolitik der EU. Grenzen, die im Inneren das Territorium durchziehen, werden damit eher zum Verschwinden gebracht. Sie suggerieren auch, dass es tatsächlich so etwas wie einen geschlossenen „Raum Europas“ gäbe. Diese Aspekte arbeiten einer gewissen Mythenbildung zu, die mit dem Wunsch nach einer „Harmonisierung“ des europäischen „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, aber nicht so sehr mit der historischen Form korrespondiert, die Europa heute tatsächlich einnimmt. Die Verwendung des Begriffs im kritischen Diskurs kann also unvorhergesehene Affirmationen mit sich führen. Es überrascht also nicht, wenn er manchmal auch an der Stelle auftritt, wo es um den Wunsch nach Kontrollierbarkeit geht, als Metapher für die erfolgreiche Strategie, Einwandernde abzuhalten und eine einheitliche Migrationspolitik zu suggerieren. Inwieweit ist also diese Metapher überhaupt für einen kritischen Gebrauch (noch) nützlich? An dieser Stelle soll es systematisch um die konzeptuellen Engpässe gehen, die uns zu den neuesten Entwicklungen in der Migrationspolitik in Europa führen.

Das „Cross-Over-Modell“

Wenn sich der Fokus der Forschung zu sehr auf die Außengrenzen allein richtet, noch dazu wenn sie als Mauern figuriert sind, besteht die Gefahr – zunächst ganz allgemein gesprochen –, die Lage im Inneren (bzw. konzeptuell viel wichtiger: die gesellschaftlichen Verhältnisse) aus den Augen zu verlieren, die diese Grenzen und ihren politischen Raum erst produzieren. Es geht mir hier unter Bezug auf Henri Lefèbvre (1991) um die gesellschaftliche Produktion von Raum und zugleich um seine Repräsentation. Schon allein der Begriff der Grenze ist nicht so sehr mit dem Begriff des Raums konnotiert, sondern mit dem des Territoriums (oder der Territorialisierung) historisch erwachsen, in einer konstitutiven Beziehung zugleich mit einer bestimmten Bevölkerung und einer spezifischen Form der Souveränität verbunden. Diese hat sich maßgeblich und nicht zuletzt in Europa verändert: „Sie neigt dazu, von verschiedenen Formen eines mobilen Equilibriums zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ konfliktiven Kräften verdrängt sowie durch solidere und ausgedehnte ‚globale Grenzen‘ ersetzt zu werden, die als territoriale Projektionen der politischen Weltordnung (oder Unordnung) erscheinen.“ (Balibar 2004: 5)[1] Eine Typologie verschiedener sich widersprechender Visionen des politischen Raumes in Europa hat Étienne Balibar (2004) vorgenommen und dabei ein Modell nahe gelegt, das er das „Cross-Over-Modell“ nennt. Dieses kann als Kritik der Metapher „Festung Europa“ gelesen werden, aber sollte auch jene aufmerksam machen, die ihre Forschung zu sehr auf die Außengrenzen der EU richten. Es versucht nämlich, die entstehenden Räume lateral zu denken, quasi als eine Überlagerung verschiedener geografischer, politischer, sozialer, kultureller, religiöser und sprachlicher Bezugssysteme, als eine „Serie zusammengesetzter Peripherien“, wie Balibar Bezug nehmend auf Edward Said schreibt. Das Modell korrespondiert mit der Repräsentation von Europa als „borderland“ („Grenzland“). Demzufolge befindet man sich überall in Europa, selbst in Maastricht, an der Grenze. Die Grenze ist nicht auf eine Grenzlinie reduziert; sie ist sowohl mehr nach innen als auch nach außen gewandt. Die Zusammensetzung der Räumlichkeiten in Europa und die diversen vorhandenen Repräsentationen (etwa „Kampf der Kulturen“, um nur eine zu nennen) nehmen deutlich andere Konturen an, sie tragen aus dem Inneren dazu bei, solche Grenzräume zu evozieren. Balibar wendet sich allerdings weniger den gesellschaftlichen Praktiken zu, die den Raum durchziehen und die derartigen ideologischen Projekten und Praktiken als Teil von Vergesellschaftungsprozessen entgegenstehen.

Konfliktlinien innerhalb der Migrationspolitik

Wie steht es um die andauernden Versuche innerhalb der EU, eine einheitliche Migrationspolitik zu kreieren? Welche Konfliktlinien zeichnen sich ab? Deklariertes vorrangiges Ziel ist der Versuch, die zukünftige Einwanderung planmäßig an den so genannten Bedürfnissen der Arbeitsmärkte auszurichten[2]. Zu diesem Zweck ist das Konzept der „Blue Card“ erschaffen worden, die als europäische Arbeitserlaubnis funktionieren und auf etwa zehn Jahre Geltung haben soll. Bis 2012 sollen außerdem Vorgaben für ein einheitliches Asylverfahren verabschiedet werden. Zudem ist eine Fortführung der Abschottungspolitik geplant, insofern undokumentierte Migration und Massenlegalisierung weitgehend vermieden, vor allem aber durch Repression, Kontrolle und Überwachung abgeschreckt werden sollen. Dazu kommt sowohl die Stärkung der Grenzschutzagentur FRONTEX[3], als auch die für diesen, aber auch die vorhergehenden Punkte notwendige und in Zukunft erheblicher werdende Etablierung, Aushandlung und Aufrechterhaltung der Kooperationen mit den Nachbarländern, aber auch mit Herkunfts- und Transitländern. Alle diese Punkte sind Mitte Oktober 2008 in Paris im Rahmen des „Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl“ verabschiedet worden. Dieser stellt allerdings zunächst nur einen „Arbeitsplan“ dar, dem aber ab 2010 mit dem Nachfolgeprogramm zum Haager Programm, das zurzeit die Einwanderungspolitik auf EU-Ebene regelt, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung folgen sollen. Vier grobe Linien, entlang derer sich Konflikte für die Zukunft vermuten lassen, deuten sich hier an:

1. Der Versuch der Vereinheitlichung, die Vorstellung von der Steuerbarkeit und der Messbarkeit von Migration: Dabei wird von einem relativ statischen Bild von Gesellschaft ausgegangen, das eklatant mit der aktuellen Krise des Kapitalismus ins Wanken gerät, aber auch mit den seit ein paar Dekaden sich entwickelnden Transformationen von Staatlichkeit kollidieren sollte. Die EU-Migrationspolitik ist heute nicht einheitlich und wird mit diesem Pakt offensichtlich auch nicht vereinheitlicht, berücksichtigt man allein nur den Widerspruch der Bundesrepublik Deutschland zur „Blue Card“, die höhere Anforderungen für die Einwanderung stellen will.

2. Die Ansicht, Migration könne und müsse global gesteuert werden und zwar nach wirtschaftlichen Kriterien, unter deren Maßgabe die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum gestärkt werden sollen: Insofern wird Migrationspolitik zunehmend mit Entwicklungspolitik getaktet. Einen erheblichen Faktor spielen dabei die Geldüberweisungen von MigrantInnen in ihre Herkunftsländer. Die grundsätzliche Idee ist dabei, dass diese Überweisungen entscheidend zur Armutsbekämpfung und Entwicklung in den Herkunftsländern beitragen sollen[4]. Zugleich zielt die Politik darauf, zu beeinflussen, wofür die jeweiligen Gelder Verwendung finden bzw. an den Geldüberweisungen, d. h. an den Transferkosten mit zu verdienen. Es ist aber höchst umstritten, ob und inwieweit Entwicklungshilfe Einfluss auf Migrationsbewegungen hat, der Migrationswunsch nicht vielleicht sogar mit ökonomischer Prosperität steigen würde (vgl. Dayton-Johnson 2007).

3. Der Trend zur Verstärkung zirkulärer Migration: Ansätze zu einer globalen Arbeitsmarktpolitik, in deren Bereich die Einführung der „Blue Card“ fällt, die Einwanderung von qualifizierten und hochqualifizierten Arbeitskräften aus den Ländern des globalen Südens intendiert, sollen zugleich durch das Argument des „Brain Drain“ nicht delegitimiert werden können. Insofern ist die „Blue Card“ im Rahmen der Ingangsetzung zirkulärer Migration zu sehen. Dieses Szenario sieht vor, dass durch die befristete Arbeitserlaubnis die MigrantInnen mit dem in der EU erworbenen Wissen anschließend in ihren Herkunftsländern zu einer besseren Entwicklung beitragen.

4. Die Frage, welchen Einfluss die aktuelle Krise des Kapitals auf Migrationsbewegungen einerseits und auf MigrantInnen andererseits haben wird: Das klassische Argument wäre, dass sich in einer ökonomischen Krise Nationalismus und Rassismus verstärkten: Jobs würden dann zuerst für Einheimische gefordert. Dieses Argument ist aber in der kritischen Rassismustheorie seit jeher hinterfragt worden, vor allem, weil es keinen solchen Automatismus gibt und die sich etablierenden Ideologeme in einer solchen Situation sehr unterschiedlich ausfallen können. Es existieren Beispiele, wie etwa im Fall der ökonomischen Prosperität zu Anfang dieser Dekade in Russland, die keineswegs den Rassismus gemildert, ihn vielmehr verstärkt hervorgebracht haben (vgl. für die neueren Entwicklungen Buchanan 2009).

Vielfältige historische Bedingungen und Konstellationen sind also entscheidend: Welchen Organisationsgrad gibt es unter denjenigen, die sich gegen Rassismus zur Wehr setzen? Wie entwickelt und etabliert ist das Verständnis von Antirassismus in der Gesellschaft? Schließlich stellt sich auch die Frage, wie solche Argumente unter neuen Bedingungen globaler Verflechtungen und etablierter Einwanderungsgesellschaften überhaupt greifen.

Natürlich könnten schärfere Visabestimmungen und die Vorlage von Jobzusagen als Voraussetzung für Migration das Projekt zirkulärer Migration attraktiver machen. Trotzdem sprechen mindestens zwei Gründe gegen einen Erfolg dieses Modells staatlich kontrollierter Einwanderung, die auch auf Dauer Felder markieren können, auf denen Konflikte ausgetragen werden:

1. Das verzögerte Greifen der politischen Maßnahmen: Analysen basieren meist auf administrativen Daten, die üblicherweise ein paar Monate alt sind, wenn sie zu Empfehlungen werden. Auch alle seriösen ökonomischen Aussagen über die derzeitige Krise besagen, dass ihr Ausmaß und ihre Länge nicht abzusehen sind. Historisch hat etwa die Krise Anfang der 1970er Jahre in den europäischen Einwanderungsländern zwar zu einem Anwerbestopp geführt, die Zahl der MigrantInnen in den Ländern hat allerdings nicht abgenommen.

2. Staaten haben ohnehin relativ wenig Einfluss auf Migrationsbewegungen und unterschätzen meist den subjektiven Faktor und die Beharrlichkeit, mit der Migration trotz Restriktionen organisiert wird (vgl. Bojadzˇ ijev 2007). Die Vorstellung, zirkuläre Migration organisieren zu können, entspricht insofern bereits der Flexibilität und Mobilität, die migrantische Arbeitskräfte schon jetzt an den Tag legen. Sie gibt dieser Tendenz nach, glaubt aber, sie zugleich unter Kontrolle bringen zu können (vgl. Hess 2009).

Ausblick

Durch die Mobilität der Arbeitskraft, die neue Funktion der Bürgerrechte und somit die Herstellung transnationaler Räume wird im Kontext der postkolonialen Bedingung Europas eine neue Segregation installiert, die sowohl nationale wie auch internationale Räume neu zusammensetzt. Eine Aufspaltung der Menschheit, wie sie zentral für jede Form des Rassismus ist, vollzieht sich in einem einzigen politischen Raum. Dies führt zu dem, was mit der Entstehung einer „europäischen Apartheid“ (Balibar) gemeint ist. Nimmt man diese Punkte zusammen, müssen Bemühungen einer kritischen und politischen Arbeit in die Richtung gehen, Institutionen und Praktiken der Bürgerschaft weiter zu entwickeln, die nicht an das Territorium des Nationalstaats gebunden sind. MigrantInnen ohne Papiere dürfen dabei nicht nur als Objekte des Ausschlusses gedacht werden, sondern ihre Praktiken der Aneignung von Bürgerrechten sollten als Form verstanden werden, die Grenzen unseres Verständnisses von Bürgerschaft herauszufordern und neu zu definieren.

1 Übersetzung der Autorin;
2 Solche Maßnahmen existieren etwa schon in Australien, Kanada, den USA und Russland. Entsprechend lassen sich ihre Schwächen auch bereits relativ gut einschätzen.
3 Die Budgeterhöhungen für die Grenzschutzagentur FRONTEX gehören zu den größten innerhalb der EU: 17,5 Mio. Euro im Jahr 2006, 42 Mio. Euro im Jahr 2007 und für vergangenes Jahr waren bereits 70 Mio. Euro ausgewiesen worden.
4 Die Weltbank schätzt das Volumen dieser Überweisungen auf das Dreifache der offiziellen Entwicklungshilfeleistungen und es übersteigt auch in einigen Fällen das des Bruttoinlandproduktes pro Jahr der jeweiligen Empfängerländer. Zu den größten Empfängerländern von Remittances in Europa und seiner Peripherie zählen laut Weltbank Armenien, Moldawien, Bosnien und Herzegowina und Albanien (vgl. Mansoor/Quillin 2007: 57).

Literatur

Andreas, Peter/ Snyder, Timothy (Hg.) (2000): The Wall around the West. State Borders and Immigration Controls in North America and Europe. Oxford.
Balibar, Étienne (2004): Europe as Borderland. The Alexander von Humboldt Lecture in Human Geography, University of Nijmegen, 10. November 2004.
Bojadžijev, Manuela (2007): „Autonomie der Migration“. In: Brand, Ulrich et al. (Hg.): ABC der Alternativen. Hamburg.
Buchanan, Jane (2009): Are you happy to cheat us? Exploitation of Migrant Construction Workers in Russia. Human Rights Watch.
Busch, Nicholas (2006): Baustelle Festung Europa: Beobachtungen, Analysen, Reflexionen. Klagenfurt.
Dayton-Johnson, Jeff et al. (2007): Policy Coherence for Development 2007: Migration and Developing Countries, OECD. PDF Download (23.3.2009).
Hess, Sabine (2009): „Man schickt doch nicht eine Ersatzbraut zum Altar. Zur Konfliktualität der neuen Formen des Regierens in und von Europa“. In: Gisela Welz/Annalina Lottermann (Hg.): Projekte der Europäisierung. Kulturanthropologische Forschungsperspektiven. Kulturanthropologische Notizen, Band 78. Frankfurt am Main.
Lefèbvre, Henri (1991): The Production of Space. Oxford.
Leuthardt, Beat (1994): Festung Europa. Reinbek bei Hamburg.
Mansoor, Ali/ Quillin, Bryce (ed.) (2007): Eastern Europe and the Former Soviet Union. The World Bank.

Manuela Bojadžijev ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin. Der vorliegende Text ist ein gekürzter Wiederabdruck eines Beitrags, der in Heft 02/09 der Zeitschrift juridikum – zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft zum Schwerpunktthema „Festung Europa“ erscheinen wird, siehe: Juridikum

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