Kulturförderungen

Kulturförderungen

Förderungen von Bund, Land, Gemeinden, EU- und sonstige Fördertöpfe und -schienen

Kulturförderung bezeichnet öffentlich finanzierte oder subventionierte Kulturinstitutionen und Kulturprojekte, sowie Preise und Stipendien, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

 

 

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2027 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler:innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein spartenübergreifendes Projekt zu realisieren. Bewerbungsfrist: 31.08.2026
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2027 an bildende Künstler:innen zwei Stipendien in der Höhe von je € 10.680,-. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate (entweder erste Jahreshälfte oder zweite Jahreshälfte 2027). Reise-, Material- und Betriebskosten (derzeit ca. € 580,- p.m.) werden nicht übernommen. Bewerbungsfrist: 15.06.2026

Dramatiker:innen-Stipendium 2027

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. Juni 2027 ein mit € 5.250,- dotiertes Dramatiker:innen-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Dramatiker:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Bewerbungsfrist: 31.10.2026
Ziel der Vergabe dieses Stipendiums ist es, in Kooperation mit bestehenden Baueinrichtungen eine nachhaltige (Ver-)Bindung junger Architekten:innen und Architekturstudenten:innen an Kärnten zu bewirken. Architekten:innen sollen ermutigt werden, in Kärnten zu arbeiten und/oder die Verbindung zurück nach Kärnten zu intensivieren oder wiederaufzunehmen. Durch die Vergabe des Stipendiums soll Nachwuchsarchitekten:innen die Möglichkeit eingeräumt werden sich ein Jahr lang verstärkt der architektonischen Arbeit zu widmen. Daher vergibt das Land Kärnten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 ein mit € 10.500,-- dotiertes Stipendium (€ 875,--/Monat).

Das Land Kärnten vergibt ein Stipendium von € 3.000,- für Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der freien Kulturarbeit. Antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich in einer oder mehreren freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die Tätigkeit kann künstlerischer Art sein (z. B. Darsteller*in), organisatorischer Art (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) oder auch ehrenamtlich.

Einreichfrist: 30. April 2026

Bewerbung über Online-Formular sowie alle Bewerbungsrichtlinien unter: https://www.kulturchannel.at/ausschreibungen/artikel/land-kaernten/

Mit dem Preis „Out of the box“ möchte die Stadt Salzburg die Zusammenarbeit zwischen Künstler:innen, Kulturakteur:innen, Wissenschaftler:innen und Unternehmer:innen im Stadtraum Salzburg fördern. | Frist: 3. April 2026
Symbolbild Abrechnung von Förderungen - Irrgarten mit Pfeil zu Tabelle und Taschenrechner Viele Kulturvereine stehen regelmäßig vor der gleichen Herausforderung: Die Abrechnung einer Förderung des Bundes. Welche Unterlagen sind einzureichen, wie sollen diese aussehen, was gilt bei Änderungen – und was tun, wenn am Ende ein kleines Plus bleibt? Hier die wichtigsten Hinweise aus der Praxis, basierend auf einem Arbeitsgespräch mit der Förderkontrolle Kunst und Kultur des Bundes.
Symbolbild Labyrinth mit grünem Pfeil, der Weg durch das Chaos zeigt; Welche Neuerungen gibt es bei der Bundesförderung für Kulturinitiativen? Unsere Nachlese fasst die häufigsten Fragen und Antworten aus dem Webinar am 4. September mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwalder (Abteilung Kulturinitiativen / BMWKMS) zusammen – von Fristen und Einreichbedingungen bis hin zu neuen Abgrenzungskriterien für Jahres- und Projektförderung und deren Auswirkungen für die Praxis.
Mit 1. Juli 2025 sind neue Richtlinien für die Kunst- und Kulturförderung des Bundes in Kraft getreten. Die Neuregelung bringt eine Reihe an Klarstellungen, punktuellen Erleichterungen sowie zusätzliche Anforderungen mit sich. Besonders für Kulturinitiativen, die Förderanträge stellen, lohnt sich ein genauer Blick.
Orientierung im Förderdschungel, Fokus auf Bundesförderung für Kulturinitiativen - dargestellt durch einen Kaktus vor dunklem Hintergrund, der beleuchtet ist;  Update: Weitere Plätze zur Teilnahme jetzt verfügbar! Welche Kulturprojekte erhalten eine Bundesförderung – und warum? Was genau unterscheidet eine Projektförderung von einer Jahresförderung? Welche Neuerungen gelten ab Herbst 2025 für Einreichungen und Entscheidungsverfahren? Im Rahmen des Webinars am 4. September werfen wir gemeinsam mit der Leiterin der Kulturinitiativenabteilung im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), Mag. Karin Zizala, und ihre Stellvertreterin Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, einen kompakten, praxisnahen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Bundesförderung für Kulturinitiativen.
Stiftungen sind wichtige Förderpartner:innen für Kunst und Kultur – auch für Initiativen in Kärnten|Koroška bieten sie wertvolle Finanzierungsmöglichkeiten abseits staatlicher Mittel. Neben regionalen Akteur:innen gibt es zahlreiche Stiftungen in der gesamten DACH-Region, die innovative und grenzüberschreitende Projekte unterstützen. Um Künstler:innen und Kulturinitiativen neue Perspektiven zu eröffnen, haben wir eine Liste relevanter Stiftungen zusammengestellt. Diese soll helfen, nachhaltige Finanzierungsquellen zu finden und die Kulturlandschaft auch in herausfordernden Zeiten zu stärken.
Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für Bildung, Jugend und Sport. Für Kunst- und Kulturvereine bieten besonders Kooperationsprojekte der Leitaktion 2 (KA2) vielfältige Möglichkeiten internationale Projekte zu entwickeln und Partnerschaften einzugehen. Einreichfrist für Kooperationen ist der 5. März 2025.