Politik

Am Anfang des so genannten Dokumentarfilmbooms steht der Erfolg von Michael Moore. Zuerst „Bowling for Columbine“, vor allem aber seine populistische Bestandsaufnahme der Folgen des Terroranschlags vom 11. September, „Fahrenheit 9/11“. Schon die Filme Moores – und eine Reihe von anderen USPolit- Dokus wie etwa die Filme von Robert Greenwald oder von Eugene Jarecki – reagieren auf ein mediales Defizit: auf den Umstand, dass für liberale Ansätze im Mainstream der US-Medien (und damit sind vor allem die großen TV-Stationen gemeint) der Platz eng wurde, sodass man auf alternative Vertriebskanäle – ob im Kino oder auch im Internet – ausweichen musste.
„Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung verpflichtet den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität. Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden.“ So lautete die Begründung, mit der Franz Grabner, Leiter der ORFKultur Dokumentarfilmredaktion, Ende letzten Jahres die Zensur des Films „Artikel 7 - unser Recht!“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich rechtfertigte.
Resolution an Kulturlandesrat Kurt Flecker vom 23. Jänner 2006
Nachdem die Förderungen für Kunst- und Kulturinitiativen in Graz seit 2003 vorwiegend stagnieren, bzw. faktisch gesunken sind, muss als Verbesserung für Kulturschaffende, die in der „Freien Szene“ aktiv sind, für 2006 mehr Kulturbudget bereitgestellt werden. Um diesen Kulturinitiativen das Überleben ohne ständige Selbstausbeutung zu sichern, muss eine drastische Anhebung der Fördermittel für die „Freien Szene“ erfolgen.
Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit in Graz Jour Fixe mit Werner Miedl, Kulturstadtrat der Stadt Graz
Eine Erhebung der IG Kultur Steiermark zum Kulturjournalismus in der Steiermark. Eva Ursprung, Juni - September 2005
Mediale Kulturberichterstattung, am 22. November 2005 um 16.00 Uhr im Jüdischen Kulturzentrum, David-Herzog-Platz 1, 8020 Graz.
Die Podiumsdiskussion „15 Jahre IG Kultur. Was bleibt?“ zog nicht nur eine Bilanz über die letzten 15 Jahre österreichischer Kulturpolitik, schon in der Einstiegsrunde wurde der Begriff der „Kulturnation“ angerufen und in seinen Bedeutungen analysiert.
Kulturförderung ist eine der Aufgaben des Staates, ist also in keiner Weise als karitative Zuwendung zu verstehen. Kulturpolitik an sich stellt jedoch nicht nur die Rahmenbedingungen, sondern sie ist auch als Ergebnis von politischen Auslegungs- und Aushandlungsprozesse zu verstehen. Die Rechtsnormen der Verfahrensstandards stellen ein Grundgerüst für Subventionsverfahren, Zembylas legte den Schwerpunkt seiner Untersuchung auf die Qualität der Förderungspraxis,
Der 6te Sinn, ein partizipatives Kulturprojekt organisiert von der IG Kultur Wien, hat ein Experimentierfeld mit hohen Ansprüchen eröffnet: Kulturinitiativen, KünstlerInnen, soziale Initiativen sowie Gewerbetreibende des sechsten Bezirkes sollten in einen Prozess der Auseinandersetzung versetzt werden. Die alte Losung von der „Kultur für alle“ sollte von einer Praxis der „Kultur von allen“ abgelöst und nicht der kleinste gemeinsame Nenner gefunden werden.
Am Beispiel des Rauchens lässt sich gut zeigen, wie das wohlfahrtsstaatliche System, das in Bezug auf die Krankenversicherung die Beiträge am Einkommen orientiert hat, langsam abgelöst wird durch das Modell einer „versicherungsmathematischen Gerechtigkeit“ (Schmidt-Semisch), die Gerechtigkeit an den Risiken ausrichtet. Hier findet eine Umcodierung von Begriffen wie Gerechtigkeit und Solidarität statt.
Traditionell war es die Sozialdemokratie, die Gerechtigkeit nicht nur als Ziel proklamierte, sondern auch zur Maxime ihres politischen Handelns machte. Das ist bloß noch Geschichte.