Freiwilligenpauschale

Symbolbild: Möglichkeiten der finanziellen Aufwandsentschädigung / Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit Die monatlich steuerfreie 75-Euro-Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Kulturvereinen gehört der Vergangenheit an – an ihre Stelle tritt das neue Freiwilligenpauschale. Was es damit auf sich hat, welche Unterschiede zwischen dem kleinen und großen Pauschale bestehen, wer es auszahlen darf – und worauf Vereine bei Dokumentation und Auszahlung achten müssen: Steuerberaterin Dr. Karin Kovacs gibt Antworten auf zentrale Fragen aus der Praxis.
Welche Möglichkeiten gibt es, unentgeltlich für einen Verein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 27. November, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.