Vereinsarbeit

Symbolbild: Möglichkeiten der finanziellen Aufwandsentschädigung / Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit Die monatlich steuerfreie 75-Euro-Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Kulturvereinen gehört der Vergangenheit an – an ihre Stelle tritt das neue Freiwilligenpauschale. Was es damit auf sich hat, welche Unterschiede zwischen dem kleinen und großen Pauschale bestehen, wer es auszahlen darf – und worauf Vereine bei Dokumentation und Auszahlung achten müssen: Steuerberaterin Dr. Karin Kovacs gibt Antworten auf zentrale Fragen aus der Praxis.
Arbeiten im Kulturverein Symbolbild - Baustelle Kulturarbeit Hauptsache die Arbeit ist erledigt und es geht sich budgetär aus. Kaum ein (kleinerer) Kulturverein hat die Ressourcen, sich damit auseinander zu setzten, ob alle aktuellen (arbeits-)rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Meist erfolgt dies erst, wenn es Probleme mit der ÖKG oder Finanz gibt – doch dann ist es vielfach zu spät. In unseren Webinaren wollen wir euch das notwendige Basiswissen vermitteln und euch auf typische Probleme in der Praxis der Kulturarbeit aufmerksam machen.
Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.
Eure Vereine existieren schon seit längerem und die Statuten sind schon älteren Datums. Es ist Zeit, zu fragen: Sind eure Vereinsstatuten im Sinne der ständigen Rechtsprechung (Haftung, Steuerrecht, Gemeinnützigkeit, Förderwesen,...) noch zeitgemäß? Was zu beachten ist, erfahrt ihr in der Zusammenfassung unter Downloads.
Von Vereins- und anderen Meiern! Was kann ein Verein, welche Rechte und Pflichten hat er und zahlt sich ein solcher überhaupt aus?