Politik

Kulturpolitik Corona Instanzen im Machtapparat, unabhängig von der Staatsform oder allfälligen inhaltlichen Erwägungen, können irgendwie gewünschte Effekte in ihrer Bevölkerung auf zwei Arten erzielen. Sie können, erstens, Gesetze, Dekrete, Anordnungen, Verbote erlassen. Das heißt, dass sie die Durchsetzung des Gewünschten an ihre diversen Verwaltungsund Exekutivorgane weiterreichen (von denen der Kieberer im Hinterkopf des einzelnen Bürgers, vormals „der liebe Gott“, nicht das unwichtigste ist). Sie können aber auch, zweitens, Geld ausgeben. Damit kaufen und/oder fördern sie dann entweder das Ding oder die Dienstleistung, das/die sie wollen, ganz direkt – Beachvolleyballplätze, Solarpaneele, Straßen und wohlverputzte Barockfassaden fallen einem auf die Schnelle ein – oder sie kaufen/fördern irgendwas, das das Gewünschte zum Effekt hat (touristisch verwertbare Hochalmen dank Agrarförderung zum Beispiel, oder Industriearbeitsplätze dank militärisch sinnloser Panzerankäufe). Die Durchsetzung des Gewünschten geschieht in diesen Fällen, wenn der Investition eine korrekte Einschätzung der Sachlage vorangeht, „von selbst“, das heißt aufgrund des Eigeninteresses der GesellschaftsinsassInnen, das solche oder solche objektiven Bedingungen vorfindet. 
Das war 2014 für die IG Kultur Steiermark - die Jahresdokumentation
Das Kulturbudget schrumpft, immer mehr Kulturschaffende leben unter der Armutsgrenze, während die KSG (Kulturservicegesellschaft des Landes Steiermark) mit Fördergeldern überschüttet wird und nicht genug Hände hat, um sie auszugeben!
Förderungen Chaos Steiermark Wie wir wissen, führt kein Weg zur Kulturförderung an den zwei Bestandteilen des Vergabeprozesses vorbei: der Antragstellung und der Abrechnung der Subventionen. Im Zuge ersterer muss es den Kulturschaffenden und KünstlerInnen gelingen, ihre Projekte und Jahresvorhaben inhaltlich und budgetär nachvollziehbar darzustellen und mittels Förderantrag um Subventionen anzusuchen. Meistens eineinhalb Jahre später kommt es zum zweiten Punkt, die gewährten Subventionen werden ordnungsgemäß abgerechnet und dem/ der FördergeberIn vorgelegt. 
Wir begrüßen, dass es am 26.2.2015 eine Kulturenquete geben wird und beteiligen uns gern. Dass ein Teil der Mitwirkenden gratis arbeiten soll, kritisieren wir im Sinn von Fair Pay scharf. Vom Land verordnetes Zwangsehrenamt darf es nicht geben.
Ursula Horvath (Kunsthaus Mürz), Ruth Winkler (Cellistin am Fux-Konservatorium) und Edith Zeier-Draxl (Theaterpädagogin, UniT) wurden als neue Mitglieder in das Kulturkuratorium des Landes aufgenommen. Igo Huber wurde wieder zum Vorsitzenden, Barbara Binder zur Stellvertreterin gewählt.
Die Publikation der IG Kultur Steiermark erschien 2014 und steht für eine Demokratisierung der Kulturpolitik im 21. Jahrhundert.
Unsere Publikation ist ab jetzt im Buchhandel, im <rotor sowie bei uns direkt erhältlich! Einfach anrufen oder mailen ! Es gibt viel zu tun - Für eine Demokratisierung der Kulturpolitik im 21. Jahrhundert Ausgangspunkt für die Publikation der IG Kultur Steiermark war eine Diskussionsreihe im Jahr 2012 in der die (kultur)politischen Umstellungen in der Steiermark thematisiert, sowie Grundsatzdiskussionen geführt wurden. Daraus ist ein Sammelband entstanden, der die vielen Brennpunkte der Kulturpolitik zusammenführt und Lösungsvorschläge aufzeigt.
Die erste Amtszeit des Kulturkuratoriums läuft mit 31.12.2014 aus. Zeit Bilanz zu ziehen. Wie verhält sich die kulturpolitische Praxis, seit das Kulturkuratorium den Landeskulturbeirat ersetzt und gleichzeitig die Agenden des Förderbeirats übernommen hat?
<bNationalrat beschließt heute und morgen künstlerInnenrelevante Gesetze.</b</p Zwei Novellen, die direkt oder indirekt auf die soziale Lage der Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden verweisen, werden heute und morgen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt: Das KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG) wird zum wiederholten Mal nachgebesserte und der Zuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen nun 13 Jahre nach dessen Einführung endlich für
Das Kulturressort des Landes Steiermark war bisher bekannt für seine gute Verwaltung, vor allem in Bezug auf die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Kommunikation auf Augenhöhe mit ihren Partnerinnen, den Kulturschaffenden, und die Einhaltung der Spielregeln, an die sich das Ressort durch ein Kulturförderungsgesetz selbst bindet.
Die UNESCO überarbeitet ihrer Empfehlungen von 1980 zu Status von Künstlern, um auf die neuen Herausforderungen durch Digitalisierung und Globalisierung einzugehen.